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Sonstiges

HIGHEST empfiehlt seinen Gründern ihre Idee anhand der Realität zu validieren. Wir
entwickeln mit dir Möglichkeiten, deine Idee schnell an den möglichen Kunden und im besten Fall mit dem Kunden zusammen zu testen. Die Kunden entscheiden letztlich, ob das
Unternehmen ein Erfolg wird oder nicht. Wenn dein Produkt oder deine Dienstleistung, dem
Kunden wirklich nutzt, bekommst du auch den Rest organisiert. Das kann man zum Beispiel
mit einem „minimum viable product“ machen. Bei der Planung und Umsetzung können dir
die HIGHEST-Berater helfen und dich mit ihrem Netzwerk unterstützen.

Der Antrag wird gemeinsam mit HIGHEST erarbeitet und eingereicht. Hierfür ist das
Ideenpapier bzw. eine Projektskizze ausschlaggebend. Das ca. 20-30 seitige Ideenpapier
beschreibt die Innovation, die Geschäftsidee mit Team und die konkrete Projektplanung mit
den Einzelschritten, die im Laufe der Projektförderung erreicht werden sollen. Zusätzlich wird der Markt und die Wettbewerbssituation analysiert und die zukünftige Unternehmensstruktur dargestellt. Gerne erarbeiten wir dann gemeinsam mit dir im Genaueren die benötigten Schritte für eine Antragstellung. Bitte informiere dich vor einem Beratungsgespräch darüber, ob du die grundlegenden Voraussetzungen für das EXIST-Gründerstipendium oder den EXIST-Forschungstransfer erfüllst.

Bei einer Inanspruchnahme gewinnen die Erfinder die TU Darmstadt als verlässlichen und
fairen Partner an ihrer Seite. Die TU Darmstadt verfügt über solide Erfahrungen im Umgang
mit dem Schutz und der Verwertung von geistigem Eigentum, um gemeinsam mit Partnern,
wie z.B. Patentanwälten, eine erfolgreiche Patentanmeldung zu unterstützen.
Selbstverständlich wird die Vorgehensweise während des gesamten Prozesses mit den
Erfindern abgesprochen. Zudem erhalten die Erfinder bei erfolgreicher Verwertung der
Erfindung eine Vergütung in Höhe von 30% der Bruttoeinnahmen. Auch das beteiligte
Fachgebiet und die TU Darmstadt profitieren von den Einnahmen.
Für weitere Rückfragen und Beratung steht das Patent- & Verwertungsmanagement in der
Abteilung Forschungstransfer Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung

Wurde die Erfindung von der TU Darmstadt in Anspruch genommen, so trägt sie in der Regel die Kosten für die prioritätsbegründende (deutsche) Patentanmeldung. Über eine Fortführung der Anmeldung sowie Nachanmeldungen im Ausland auf Namen und Kosten der TU Darmstadt wird im Einzelfall und nach Rücksprache mit den Wissenschaftlern durch die Hochschulleitung entschieden.

Eine Patenterteilung kann erst nach einem positiven Prüfbescheid erfolgen. Die Stellung des Prüfungsantrags ist bis spätestens 7 Jahre nach der Einreichung der Patentanmeldung
möglich. Da im Rahmen des amtlichen Prüfungsverfahrens die Patentansprüche in der Regel inhaltlich eingeschränkt werden, kann es strategisch durchaus sinnvoll sein (z.B. bei
langjährigen Forschungs- und Weiterentwicklungsarbeiten), vorerst keine Prüfung und
Erteilung der Patentanmeldung zu forcieren. Die konkrete Vorgehensweise stimmt die
Abteilung Forschungstransfer im Einzelfall mit der Hochschulleitung und den
Wissenschaftlern ab.

Die Patentanmeldung wird 18 Monate nach dem Anmeldedatum veröffentlicht. Mit der
Offenlegung wird die Öffentlichkeit erstmals über den Inhalt der getätigten Patentanmeldung und das möglicherweise künftig bestehende Schutzrecht informiert. Ab der Offenlegung kann die Patentschrift bzw. der Status der Patentakte beim Patentamt eingesehen werden. Eine Patentanmeldung ist somit ab der Offenlegung auch als Veröffentlichung zu betrachten und kann durch die Wissenschaftler als solche zitiert werden

Die Möglichkeit zur inhaltlichen oder räumlichen Ausdehnung einer prioritätsbegründenden
Patentanmeldung („Erstanmeldung“) kann nur bis zu 12 Monate nach Einreichung der
Anmeldung erfolgen. Innerhalb dieser Frist stimmt sich die Abteilung Forschungstransfer
über die weitere Vorgehensweise mit den Wissenschaftlern und der Hochschulleitung ab. Die Entscheidung über eine Auslandsanmeldung trifft die Hochschulleitung in Abstimmung mit den Erfindern vor dem Hintergrund einer Kosten-Nutzen-Abwägung.

Nach Einreichung einer Erfindungsmeldung erfolgt zunächst eine Neuheitsrecherche zum
aktuellen Stand der Technik. Nach erfolgter Neuheitsrecherche werden die an der Erfindung beteiligten Wissenschaftler um Kommentierung der Ergebnisse gebeten, mit dem Ziel, (technologische/inhaltliche) Gemeinsamkeiten und Abgrenzungen zum Stand der Technik zu ermitteln. Wenn nach Kommentierung durch die Wissenschaftler alle Voraussetzungen für eine Patentanmeldung vorliegen und die Erfindung von der TU Darmstadt in Anspruch genommen wurde, wird in der Regel unverzüglich eine prioritätsbegründende Erstanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht. In manchen Fällen macht es jedoch Sinn, die Anmeldung zeitlich etwas zu verschieben, um z.B. weitere Ergebnisse abzuwarten bzw. den Zeitpunkt der Patenteinreichung mit Weiterentwicklungs- und Verwertungsaktivitäten zu koordinieren. Dies wird im Einzelfall zwischen der Abteilung Forschungstransfer und den Wissenschaftlern abgesprochen.

Ein wichtiger Punkt für die Patentanmeldung ist, dass die Erfindung im Vorfeld nicht in
irgendeiner Weise veröffentlicht wurde. Ein Patent kann nur erteilt werden, wenn die Neuheit der Erfindung gegeben ist, d.h. die Erfindung weder schriftlich noch mündlich der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde (hierzu gehören neben Veröffentlichungen und
Vorträgen auch Poster, Promotionen, Diplom- und Studienarbeiten, Forschungsanträge etc.). Sollte es notwendig sein, die Erfindung beispielsweise Projektpartnern vorzustellen, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der Abteilung Forschungstransfer auf. Es empfiehlt sich in jedem Fall der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung. Hierbei können die Juristen des Dezernats Forschung und Transfer Sie unterstützen.

Ein Patent kann für eine technische Erfindung erteilt werden, die neu ist (nicht zum Stand der Technik gehört), auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht (nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik hervorgeht) und gewerblich anwendbar (auf einem gewerblichen Gebiet herstell- oder benutzbar) ist.

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