Ein wichtiger Punkt für die Patentanmeldung ist, dass die Erfindung im Vorfeld nicht in
irgendeiner Weise veröffentlicht wurde. Ein Patent kann nur erteilt werden, wenn die Neuheit der Erfindung gegeben ist, d.h. die Erfindung weder schriftlich noch mündlich der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde (hierzu gehören neben Veröffentlichungen und
Vorträgen auch Poster, Promotionen, Diplom- und Studienarbeiten, Forschungsanträge etc.). Sollte es notwendig sein, die Erfindung beispielsweise Projektpartnern vorzustellen, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der Abteilung Forschungstransfer auf. Es empfiehlt sich in jedem Fall der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung. Hierbei können die Juristen des Dezernats Forschung und Transfer Sie unterstützen.